Vier Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, die nicht am Beitrag von heute hängen, sondern am Aufbau der Systeme.
Krankenversicherung, ohne Fachchinesisch erklärt
GKV und PKV, Familienversicherung, Beiträge und Wechselfristen. Was das Gesetz vorsieht, in welchem Paragrafen es steht und ab welchem Ereignis die Uhr läuft.
Womit dieses Portal anfängt
- Erklärt, wie gesetzliche und private Krankenversicherung aufgebaut sind
- Nennt Voraussetzungen und Fristen mit dem Paragrafen, in dem sie stehen
- Sagt, welches Ereignis eine Frist auslöst und ab wann sie läuft
- Nennt die Stelle, die im Einzelfall entscheidet: Krankenkasse, Versicherer, Beratung nach § 34d GewO
Die Kernentscheidung: zwei Systeme nebeneinander
Gesetzliche und private Krankenversicherung sind unterschiedlich gebaut. Vier Punkte entscheiden fast immer: Beitragsgrundlage, Leistungsumfang, Familie und Zugang.
System 1
Gesetzliche Krankenversicherung
Solidarsystem, Beitrag nach Einkommen
- Der Beitrag richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen, nicht nach Alter oder Gesundheitszustand.
- Ehepartner und Kinder ohne eigenes oder mit geringem Einkommen können beitragsfrei mitversichert sein (§ 10 SGB V).
- Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten derselbe.
- Bei der Aufnahme gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen.
System 2
Private Krankenversicherung
Einzelvertrag, Beitrag nach Tarif und Risiko
- Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
- Der Leistungsumfang wird im Vertrag vereinbart und lässt sich zusammenstellen.
- Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, Kinder eingeschlossen.
- Bei der Aufnahme steht eine Gesundheitsprüfung; eine Ablehnung oder ein Zuschlag ist möglich.
Woran die Entscheidung hängt
Wer überhaupt wählen kann
Die Wahlfreiheit ist nicht bei allen gleich. Sie hängt an der beruflichen Situation, nicht am Wunsch.
Angestellte
Wer angestellt ist, ist gesetzlich versichert, solange das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Erst darüber wird ein Wechsel in die private Versicherung möglich. Die Grenze wird jedes Jahr neu festgesetzt, in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung.
Zum BereichSelbstständige und Freiberufler
Wer selbstständig arbeitet, unterliegt meist keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse und kann zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Für einzelne Gruppen gelten Sonderregeln, etwa für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse.
Zum BereichBeamtinnen und Beamte
Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Für den Rest kommt üblicherweise eine private Restkostenversicherung infrage. Mehrere Bundesländer bieten daneben eine pauschale Beihilfe an, die eine gesetzliche Versicherung bezuschusst.
Zum Bereich
Vier Begriffe, ruhig erklärt
Diese vier kommen in fast jedem Gespräch über Krankenversicherung vor. Wer sie kennt, versteht den Rest schneller.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Beitragsbemessungsgrenze
Familienversicherung
Alterungsrückstellung
Wer im Einzelfall beraten darf
Wer in Deutschland zu Versicherungen berät oder sie vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung und einen Eintrag im Vermittlerregister. Wer diese Erlaubnis hat, lässt sich im Register der Deutschen Industrie- und Handelskammer nachschlagen. Diese Frage vor dem ersten Gespräch zu stellen, ist der billigste Schritt im ganzen Vorgang.
Es gibt drei Wege, und sie werden unterschiedlich bezahlt. Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO arbeiten gegen Honorar und dürfen keine Provision annehmen. Versicherungsmakler werden über eine Courtage des Versicherers vergütet. Die Verbraucherzentralen bieten eine kostenpflichtige Versicherungsberatung an, die nicht an einen Abschluss gekoppelt ist. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was Sie brauchen. Wer wie vergütet wird, lohnt sich in jedem Fall zu fragen.
Was Sie von hier mitnehmen, sind die Fragen. Ein Gespräch wird deutlich besser, wenn man vorher weiß, was man wissen will.
Fragen, die ein Gespräch tragen
- Wie werden Sie vergütet: Honorar, Courtage oder beides?
- Welche Anbieter sehen Sie sich an, und welche ausdrücklich nicht?
- Was passiert mit meinem Beitrag, wenn mein Einkommen sinkt?
- Wie wäre meine Familie im jeweiligen System abgesichert?
- Unter welchen Voraussetzungen käme ich in die gesetzliche Versicherung zurück?
- Welche Gesundheitsfragen werden gestellt, und was passiert, wenn ich etwas übersehe?
Neu im Ratgeber
Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V: wer mitversichert werden kann, welche Einkommensgrenze gilt und wann der Anspruch endet.
Was die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist, wie sie sich von der Beitragsbemessungsgrenze unterscheidet und warum ein einmaliges Überschreiten nicht genügt.
Wie sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung zusammensetzt, was Alterungsrückstellungen leisten und wann ein Versicherer den Beitrag anpassen darf.
Fristen entscheiden öfter als Tarife
Beitragserhöhung, Kassenwechsel, Ende des Studiums, Ende der Familienversicherung, Rückkehr aus der privaten Versicherung: Jeder dieser Anlässe hat eine eigene Frist, und fast jede läuft ab einem Ereignis, nicht ab dem Kalenderjahr.
Wer die Frist kennt, hat die Wahl. Wer sie verpasst, hat sie erst wieder beim nächsten Anlass.
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Wobei diese Seite hilft
- Fragen zu einer Regel, einer Frist oder einem Paragrafen aus einem Text
- Hinweise auf einen Fehler oder auf eine überholte Rechtslage
- Themen, die im Ratgeber fehlen und in einen der vier Bereiche passen
- Für den Einzelfall: die Krankenkasse, der Versicherer oder eine Beratung nach § 34d GewO



