Krankenversicherungen-Makler Gesetzlich und privat: Beiträge, Voraussetzungen, Fristen.

Krankenversicherung, ohne Fachchinesisch erklärt

GKV und PKV, Familienversicherung, Beiträge und Wechselfristen. Was das Gesetz vorsieht, in welchem Paragrafen es steht und ab welchem Ereignis die Uhr läuft.

Klartext

Womit dieses Portal anfängt

Die meisten Fragen zur Krankenversicherung sind Regelfragen: Wer darf wechseln, ab wann, mit welcher Frist, und wo steht das. Genau da fängt dieses Portal an.
  • Erklärt, wie gesetzliche und private Krankenversicherung aufgebaut sind
  • Nennt Voraussetzungen und Fristen mit dem Paragrafen, in dem sie stehen
  • Sagt, welches Ereignis eine Frist auslöst und ab wann sie läuft
  • Nennt die Stelle, die im Einzelfall entscheidet: Krankenkasse, Versicherer, Beratung nach § 34d GewO

Die Kernentscheidung: zwei Systeme nebeneinander

Gesetzliche und private Krankenversicherung sind unterschiedlich gebaut. Vier Punkte entscheiden fast immer: Beitragsgrundlage, Leistungsumfang, Familie und Zugang.

System 1

Gesetzliche Krankenversicherung

Solidarsystem, Beitrag nach Einkommen

  • Der Beitrag richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen, nicht nach Alter oder Gesundheitszustand.
  • Ehepartner und Kinder ohne eigenes oder mit geringem Einkommen können beitragsfrei mitversichert sein (§ 10 SGB V).
  • Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten derselbe.
  • Bei der Aufnahme gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen.

System 2

Private Krankenversicherung

Einzelvertrag, Beitrag nach Tarif und Risiko

  • Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
  • Der Leistungsumfang wird im Vertrag vereinbart und lässt sich zusammenstellen.
  • Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, Kinder eingeschlossen.
  • Bei der Aufnahme steht eine Gesundheitsprüfung; eine Ablehnung oder ein Zuschlag ist möglich.
Klartext

Woran die Entscheidung hängt

An vier Größen: Einkommen, Familienplanung, Gesundheit und Berufsweg. Wer sie für den eigenen Fall geklärt hat, hat die Entscheidung fast getroffen. Wichtig dabei: Der Weg in die private Versicherung führt für viele Menschen praktisch nur in eine Richtung. Wer ihn für den Einzelfall durchrechnen darf, steht weiter unten.

Wer überhaupt wählen kann

Die Wahlfreiheit ist nicht bei allen gleich. Sie hängt an der beruflichen Situation, nicht am Wunsch.

  • Angestellte

    Wer angestellt ist, ist gesetzlich versichert, solange das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Erst darüber wird ein Wechsel in die private Versicherung möglich. Die Grenze wird jedes Jahr neu festgesetzt, in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung.

    Zum Bereich
  • Selbstständige und Freiberufler

    Wer selbstständig arbeitet, unterliegt meist keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse und kann zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Für einzelne Gruppen gelten Sonderregeln, etwa für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse.

    Zum Bereich
  • Beamtinnen und Beamte

    Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Für den Rest kommt üblicherweise eine private Restkostenversicherung infrage. Mehrere Bundesländer bieten daneben eine pauschale Beihilfe an, die eine gesetzliche Versicherung bezuschusst.

    Zum Bereich

Vier Begriffe, ruhig erklärt

Diese vier kommen in fast jedem Gespräch über Krankenversicherung vor. Wer sie kennt, versteht den Rest schneller.

Kurz erklärt

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Angestellte sind bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gesetzlich versicherungspflichtig. Erst wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt sie übersteigt, wird ein Wechsel in die private Versicherung überhaupt möglich. Der geltende Betrag wird jährlich in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgesetzt und steht dort und bei jeder Krankenkasse.
Kurz erklärt

Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Versicherung wird der Beitrag als Prozentsatz des Einkommens erhoben, aber nur bis zu dieser Obergrenze. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Deshalb steigt der Beitrag nicht unbegrenzt mit dem Gehalt. Auch dieser Wert wird jedes Jahr angepasst.
Kurz erklärt

Familienversicherung

In der gesetzlichen Versicherung können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder ohne eigenes oder mit geringem Einkommen beitragsfrei mitversichert werden. Die Voraussetzungen stehen in § 10 SGB V. In der privaten Versicherung gibt es das nicht: dort braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.
Kurz erklärt

Alterungsrückstellung

Private Versicherer legen einen Teil des Beitrags zurück, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern. Diese Rückstellung ist einer der Gründe, warum ein späterer Anbieterwechsel gut überlegt sein will: sie wird nur zum Teil mitgenommen.

Wer im Einzelfall beraten darf

Wer in Deutschland zu Versicherungen berät oder sie vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung und einen Eintrag im Vermittlerregister. Wer diese Erlaubnis hat, lässt sich im Register der Deutschen Industrie- und Handelskammer nachschlagen. Diese Frage vor dem ersten Gespräch zu stellen, ist der billigste Schritt im ganzen Vorgang.

Es gibt drei Wege, und sie werden unterschiedlich bezahlt. Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO arbeiten gegen Honorar und dürfen keine Provision annehmen. Versicherungsmakler werden über eine Courtage des Versicherers vergütet. Die Verbraucherzentralen bieten eine kostenpflichtige Versicherungsberatung an, die nicht an einen Abschluss gekoppelt ist. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was Sie brauchen. Wer wie vergütet wird, lohnt sich in jedem Fall zu fragen.

Was Sie von hier mitnehmen, sind die Fragen. Ein Gespräch wird deutlich besser, wenn man vorher weiß, was man wissen will.

Fragen, die ein Gespräch tragen

  • Wie werden Sie vergütet: Honorar, Courtage oder beides?
  • Welche Anbieter sehen Sie sich an, und welche ausdrücklich nicht?
  • Was passiert mit meinem Beitrag, wenn mein Einkommen sinkt?
  • Wie wäre meine Familie im jeweiligen System abgesichert?
  • Unter welchen Voraussetzungen käme ich in die gesetzliche Versicherung zurück?
  • Welche Gesundheitsfragen werden gestellt, und was passiert, wenn ich etwas übersehe?

Neu im Ratgeber

Alle Ratgeber ansehen

Fristen entscheiden öfter als Tarife

Beitragserhöhung, Kassenwechsel, Ende des Studiums, Ende der Familienversicherung, Rückkehr aus der privaten Versicherung: Jeder dieser Anlässe hat eine eigene Frist, und fast jede läuft ab einem Ereignis, nicht ab dem Kalenderjahr.

Wer die Frist kennt, hat die Wahl. Wer sie verpasst, hat sie erst wieder beim nächsten Anlass.

Wechsel und Fristen

Kontakt

Fragen zur Seite selbst, ein Hinweis auf einen Fehler in einem Text oder auf eine bessere Quelle: dafür gibt es eine Adresse. Ein Formular gibt es bewusst nicht.

Bitte schicken Sie keine Vertragsunterlagen und keine Angaben zu Ihrer Gesundheit. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt und werden hier nicht verarbeitet.

Klartext

Wobei diese Seite hilft

  • Fragen zu einer Regel, einer Frist oder einem Paragrafen aus einem Text
  • Hinweise auf einen Fehler oder auf eine überholte Rechtslage
  • Themen, die im Ratgeber fehlen und in einen der vier Bereiche passen
  • Für den Einzelfall: die Krankenkasse, der Versicherer oder eine Beratung nach § 34d GewO