Vier Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, die nicht am Beitrag von heute hängen, sondern am Aufbau der Systeme.
Carla Steenbeck
Redaktion krankenversicherungen-makler.de
Ich schreibe die Texte auf dieser Seite. Angefangen habe ich damit, weil ich selbst einmal einen Nachmittag gebraucht habe, um herauszufinden, was Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze voneinander unterscheidet, und weil danach immer noch offen war, was das für mich bedeutet. Der zweite Teil ist bis heute nicht meine Aufgabe. Der erste schon.
Wo meine Zuständigkeit endet
Ich habe keine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung. Konkret heißt das: Ich darf erklären, wie eine Regel funktioniert, und ich darf nennen, wer sie im Einzelfall anwendet. Was ich nicht darf, ist Ihnen sagen, welcher Vertrag zu Ihnen passt. Wenn Sie auf dieser Seite etwas lesen, das wie eine Empfehlung für Ihren Fall klingt, ist es ein Fehler von mir, und ich möchte davon erfahren.
Hier steht bewusst keine Ausbildung, kein früherer Arbeitgeber und keine Zahl von Berufsjahren. Solche Angaben sind überprüfbare Behauptungen, und ich stelle keine auf, die ich nicht belegen kann. Was zählt, ist ohnehin, ob die Texte stimmen.
Wie ich arbeite
Jeder Beitrag geht auf die Stelle zurück, die die Regel festlegt: auf das Sozialgesetzbuch, auf das Versicherungsvertragsgesetz, auf eine Verordnung oder auf die Musterbedingungen, nach denen private Verträge gebaut sind. Wo ein Wert jedes Jahr neu festgesetzt wird, nenne ich die Regel und die festsetzende Stelle, aber keine Zahl. Eine Zahl in einem Text, der ein Jahr später noch online steht, ist keine Genauigkeit, sondern eine Falle.
Wo ich etwas nicht weiß oder wo die Antwort vom Einzelfall abhängt, schreibe ich das hin. Das kommt bei diesem Thema oft vor.
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