Krankenversicherungen-Makler Gesetzlich und privat: Beiträge, Voraussetzungen, Fristen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die weit überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland ist gesetzlich krankenversichert. Dieser Bereich erklärt, wie das System rechnet und wo seine Grenzen liegen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem. Der Beitrag bemisst sich am beitragspflichtigen Einkommen, nicht am Gesundheitszustand, und der Leistungskatalog steht im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Wer wenig verdient, zahlt wenig; wer viel verdient, zahlt bis zur Beitragsbemessungsgrenze mehr und darüber nichts zusätzlich.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (§ 241 SGB V), der ermäßigte Satz ohne Anspruch auf Krankengeld 14,0 Prozent (§ 243 SGB V). Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt (§ 242 SGB V). Wie hoch der bei einer bestimmten Kasse ausfällt, steht hier nicht: er ändert sich, und diese Seite führt keine Kassenliste.

Zwei Themen tauchen in diesem Bereich immer wieder auf. Das erste ist die Familienversicherung, also die Frage, wer ohne eigenen Beitrag mitversichert sein kann. Das zweite ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, an der für Angestellte die Versicherungspflicht endet und die Wahlmöglichkeit beginnt.