<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Gesetzliche Krankenversicherung on Krankenversicherungen-Makler</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/gesetzliche-krankenversicherung/</link><description>Recent content in Gesetzliche Krankenversicherung on Krankenversicherungen-Makler</description><generator>Hugo</generator><language>de</language><lastBuildDate>Tue, 11 Aug 2026 00:00:00 +0000</lastBuildDate><atom:link href="https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/gesetzliche-krankenversicherung/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Familienversicherung: wer beitragsfrei mitversichert ist</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/familienversicherung-voraussetzungen/</link><pubDate>Tue, 11 Aug 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/familienversicherung-voraussetzungen/</guid><description>&lt;p>Wer gesetzlich versichert ist, kann Angehörige ohne eigenen Beitrag
mitversichern. Das ist kein Rabatt und keine Kulanz der Kasse, sondern ein
Anspruch, der in § 10 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch geregelt ist. In der
privaten Krankenversicherung gibt es nichts Vergleichbares: dort braucht jede
Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.&lt;/p>
&lt;h2 id="wer-mitversichert-werden-kann">Wer mitversichert werden kann&lt;/h2>
&lt;p>Der Anspruch gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Nicht
erfasst sind unverheiratete Partner, auch nicht nach vielen gemeinsamen Jahren.
Bei Kindern zählen neben den eigenen auch Stiefkinder und Enkelkinder, wenn sie
überwiegend unterhalten werden, sowie Pflegekinder.&lt;/p></description></item><item><title>Versicherungspflichtgrenze: ab wann Angestellte wählen dürfen</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/versicherungspflichtgrenze-erklaert/</link><pubDate>Tue, 04 Aug 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/versicherungspflichtgrenze-erklaert/</guid><description>&lt;p>Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, im Alltag Versicherungspflichtgrenze genannt,
ist die Schwelle, oberhalb derer Angestellte nicht mehr gesetzlich
versicherungspflichtig sind. Sie ist keine Empfehlung und kein Angebot, sondern
eine Zuständigkeitsgrenze: darunter entscheidet das Gesetz, darüber entscheidet
die versicherte Person.&lt;/p>
&lt;h2 id="warum-hier-keine-zahl-steht">Warum hier keine Zahl steht&lt;/h2>
&lt;p>Die Grenze wird jedes Jahr neu festgesetzt, zusammen mit den übrigen
Rechengrößen der Sozialversicherung, in der
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Eine Zahl in diesem Text wäre nach
dem nächsten Jahreswechsel falsch, und sie stünde dann so lange als scheinbar
gültige Angabe im Netz, bis jemand sie korrigiert. Den aktuellen Wert
veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und jede
Krankenkasse nennt ihn auf Nachfrage.&lt;/p></description></item></channel></rss>