<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Die vier Bereiche on Krankenversicherungen-Makler</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/</link><description>Recent content in Die vier Bereiche on Krankenversicherungen-Makler</description><generator>Hugo</generator><language>de</language><lastBuildDate>Tue, 18 Aug 2026 00:00:00 +0000</lastBuildDate><atom:link href="https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Gesetzliche Krankenversicherung</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/gesetzliche-krankenversicherung/</link><pubDate>Tue, 11 Aug 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/gesetzliche-krankenversicherung/</guid><description>&lt;p>Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem. Der Beitrag bemisst
sich am beitragspflichtigen Einkommen, nicht am Gesundheitszustand, und der
Leistungskatalog steht im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Wer wenig verdient,
zahlt wenig; wer viel verdient, zahlt bis zur Beitragsbemessungsgrenze mehr und
darüber nichts zusätzlich.&lt;/p>
&lt;p>Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent des beitragspflichtigen
Einkommens (§ 241 SGB V), der ermäßigte Satz ohne Anspruch auf Krankengeld
14,0 Prozent (§ 243 SGB V). Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse
selbst festlegt (§ 242 SGB V). Wie hoch der bei einer bestimmten Kasse ausfällt,
steht hier nicht: er ändert sich, und diese Seite führt keine Kassenliste.&lt;/p></description></item><item><title>Private Krankenversicherung</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/private-krankenversicherung/</link><pubDate>Tue, 18 Aug 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/private-krankenversicherung/</guid><description>&lt;p>Wer privat versichert ist, hat keinen gesetzlichen Leistungskatalog, sondern
einen vereinbarten Leistungsumfang. Der Beitrag hängt nicht am Einkommen,
sondern am Eintrittsalter, am Gesundheitszustand bei Vertragsschluss und am
gewählten Tarif. Beiträge werden nicht für eine Familie, sondern je Person
gerechnet.&lt;/p>
&lt;p>Der Weg hinein ist geregelt: er steht Angestellten erst offen, wenn ihr
regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt,
und Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten unabhängig davon. Der Weg hinaus
ist deutlich enger, und je älter jemand ist, desto enger wird er.&lt;/p></description></item><item><title>Zusatzversicherungen</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/zusatzversicherungen/</link><pubDate>Tue, 07 Jul 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/zusatzversicherungen/</guid><description>&lt;p>Eine Zusatzversicherung ist immer ein privater Vertrag, auch wenn sie über die
eigene Krankenkasse angeboten wird. Damit gelten die Regeln der privaten
Versicherung: es gibt Gesundheitsfragen, es gibt in der Regel Wartezeiten, und
der Versicherer darf einen Antrag ablehnen oder einen Zuschlag verlangen.&lt;/p>
&lt;p>Die häufigsten Formen sind die Zahnzusatzversicherung, die stationäre
Zusatzversicherung für die Unterbringung und die Wahl des Arztes im Krankenhaus,
ambulante Zusatzbausteine etwa für Sehhilfen oder Heilpraktiker, das
Krankentagegeld für den Einkommensausfall bei längerer Krankheit und die
Auslandsreisekrankenversicherung.&lt;/p></description></item><item><title>Wechsel und Fristen</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/wechsel-und-fristen/</link><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/wechsel-und-fristen/</guid><description>&lt;p>Es gibt drei sehr verschiedene Vorgänge, die im Alltag alle Wechsel heißen. Der
erste ist der Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Versicherung.
Der zweite ist der Wechsel des Systems, also von der gesetzlichen in die private
Versicherung oder zurück. Der dritte ist der Wechsel des Tarifs oder des
Anbieters innerhalb der privaten Versicherung.&lt;/p>
&lt;p>Nur der erste ist einfach. Er ist in § 175 SGB V geregelt, hat eine
Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist, und er läuft seit 2021 über die neue
Kasse statt über eine eigene Kündigung bei der alten.&lt;/p></description></item></channel></rss>