Krankenversicherungen-Makler Gesetzlich und privat: Beiträge, Voraussetzungen, Fristen.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist kein Umlagesystem, sondern ein Vertrag zwischen einer Person und einem Versicherer. Fast alles Weitere folgt aus diesem einen Unterschied.

Wer privat versichert ist, hat keinen gesetzlichen Leistungskatalog, sondern einen vereinbarten Leistungsumfang. Der Beitrag hängt nicht am Einkommen, sondern am Eintrittsalter, am Gesundheitszustand bei Vertragsschluss und am gewählten Tarif. Beiträge werden nicht für eine Familie, sondern je Person gerechnet.

Der Weg hinein ist geregelt: er steht Angestellten erst offen, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, und Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten unabhängig davon. Der Weg hinaus ist deutlich enger, und je älter jemand ist, desto enger wird er.

Dieser Bereich erklärt die Bausteine, mit denen private Verträge rechnen: Gesundheitsprüfung, Wartezeit, Selbstbehalt, Beitragsanpassung und Alterungsrückstellung. Was er nicht enthält, sind Tarifnamen, Beitragsangaben und Anbietervergleiche. Eine Zahl ohne Kenntnis des Einzelfalls wäre hier keine Information, sondern eine Andeutung.