Unter welchen Voraussetzungen eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist und warum die Altersgrenze von 55 Jahren so wichtig ist.
Wechsel und Fristen
Fast jede Frage zum Wechseln ist in Wahrheit eine Frage nach einer Frist. Dieser Bereich sortiert, welche Frist wann greift.
Es gibt drei sehr verschiedene Vorgänge, die im Alltag alle Wechsel heißen. Der erste ist der Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Versicherung. Der zweite ist der Wechsel des Systems, also von der gesetzlichen in die private Versicherung oder zurück. Der dritte ist der Wechsel des Tarifs oder des Anbieters innerhalb der privaten Versicherung.
Nur der erste ist einfach. Er ist in § 175 SGB V geregelt, hat eine Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist, und er läuft seit 2021 über die neue Kasse statt über eine eigene Kündigung bei der alten.
Der zweite hängt an Voraussetzungen, die man nicht frei herstellen kann, und er wird mit dem Alter schwieriger. Der dritte betrifft die Alterungsrückstellung, also die Frage, wie viel von dem bereits Angesparten mitgeht.
Dieser Bereich beschreibt die Fristen und Voraussetzungen. Er sagt nicht, ob ein Wechsel sich lohnt: das ist eine Frage des Einzelfalls und der Stellen, die dazu beraten dürfen.
Wie der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse nach § 175 SGB V funktioniert: zwölf Monate Bindung, zwei Monate Kündigungsfrist, Anmeldung über die neue Kasse.
Freiwillige gesetzliche oder private Versicherung: welche Wege Selbstständigen offenstehen, wie der Beitrag in der freiwilligen GKV bemessen wird und was bei Krankengeld gilt.


