<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Wechsel und Fristen on Krankenversicherungen-Makler</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/wechsel-und-fristen/</link><description>Recent content in Wechsel und Fristen on Krankenversicherungen-Makler</description><generator>Hugo</generator><language>de</language><lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 00:00:00 +0000</lastBuildDate><atom:link href="https://krankenversicherungen-makler.de/bereiche/wechsel-und-fristen/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: die Wege</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/rueckkehr-in-die-gkv/</link><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/rueckkehr-in-die-gkv/</guid><description>&lt;p>Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag, aber die gesetzliche ist keine
Alternative, die man einfach wieder wählt. In die gesetzliche Versicherung kommt
zurück, wer erneut versicherungspflichtig wird oder familienversichert werden
kann. Es gibt keine Regel, die eine Rückkehr allein deshalb erlaubt, weil der
private Beitrag unbequem geworden ist.&lt;/p>
&lt;h2 id="die-wege-vor-dem-55-geburtstag">Die Wege vor dem 55. Geburtstag&lt;/h2>
&lt;ul>
&lt;li>&lt;strong>Angestellte:&lt;/strong> Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter die
Jahresarbeitsentgeltgrenze, entsteht wieder Versicherungspflicht. Das
passiert nicht nur bei einer Gehaltssenkung, sondern auch bei einem Wechsel in
Teilzeit oder in eine schlechter bezahlte Stelle. Zur Grenze selbst siehe den
Beitrag zur
&lt;a href="https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/versicherungspflichtgrenze-erklaert/">Versicherungspflichtgrenze&lt;/a>.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Ende der Selbstständigkeit:&lt;/strong> Wer eine hauptberufliche Selbstständigkeit
aufgibt und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der
Grenze aufnimmt, wird ebenfalls pflichtversichert.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Arbeitslosigkeit:&lt;/strong> Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld entsteht in der Regel
Versicherungspflicht, sofern zuvor keine Befreiung erklärt wurde.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Familienversicherung:&lt;/strong> Wer die Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt, kann
über den Ehe- oder Lebenspartner mitversichert werden. Die Bedingungen stehen
im Beitrag zur
&lt;a href="https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/familienversicherung-voraussetzungen/">Familienversicherung&lt;/a>.&lt;/li>
&lt;/ul>
&lt;h2 id="die-grenze-bei-55">Die Grenze bei 55&lt;/h2>
&lt;p>§ 6 Abs. 3a SGB V schließt die meisten dieser Wege ab dem vollendeten
55. Lebensjahr. Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und
in dieser Zeit mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei, von der
Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war, wird
durch eine neue Beschäftigung nicht mehr versicherungspflichtig.&lt;/p></description></item><item><title>Krankenkasse wechseln: Bindungsfrist, Kündigung, Ablauf</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/krankenkasse-wechseln-fristen/</link><pubDate>Tue, 14 Jul 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/krankenkasse-wechseln-fristen/</guid><description>&lt;p>Wer gesetzlich versichert ist, kann die Krankenkasse wechseln. Der Vorgang ist
in § 175 SGB V geregelt und seit dem 1. Januar 2021 deutlich einfacher als
vorher. Der Leistungskatalog ändert sich dabei nicht: er ist gesetzlich
festgelegt und bei allen Kassen derselbe. Unterschiedlich sind der
Zusatzbeitrag, freiwillige Zusatzleistungen, Wahltarife und der Service.&lt;/p>
&lt;h2 id="die-zwei-fristen">Die zwei Fristen&lt;/h2>
&lt;ul>
&lt;li>&lt;strong>Bindungsfrist: zwölf Monate.&lt;/strong> Nach dem Beitritt zu einer Kasse ist man dort
zwölf Monate gebunden. Die Frist läuft ab dem Beginn der Mitgliedschaft.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Kündigungsfrist: zwei Monate zum Monatsende.&lt;/strong> Erklärt man den Wechsel im
März, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Mai.&lt;/li>
&lt;/ul>
&lt;p>Beide zusammen bedeuten: der frühestmögliche Wechseltermin liegt in der Regel
nach vierzehn Monaten Mitgliedschaft.&lt;/p></description></item><item><title>Krankenversicherung für Selbstständige: der Überblick</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/krankenversicherung-selbststaendige/</link><pubDate>Tue, 23 Jun 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/krankenversicherung-selbststaendige/</guid><description>&lt;p>Eine hauptberufliche Selbstständigkeit führt in der Regel aus der
Versicherungspflicht heraus. Damit stehen zwei Wege offen: die freiwillige
Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder ein privater Vertrag. Eine
dritte Möglichkeit, gar nichts zu tun, gibt es nicht: In Deutschland besteht
Versicherungspflicht im Sinne einer allgemeinen Pflicht zur Absicherung
(§ 193 Abs. 3 VVG).&lt;/p>
&lt;h2 id="die-ausnahmen-zuerst">Die Ausnahmen zuerst&lt;/h2>
&lt;p>Nicht alle Selbstständigen sind versicherungsfrei. Künstlerinnen, Künstler und
Publizisten sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Auch
selbstständige Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer
sowie einige weitere Gruppen unterliegen der Versicherungspflicht in der
Rentenversicherung, was für die Krankenversicherung eigene Folgen haben kann.
Wer in eine dieser Gruppen fällt, sollte das vorher klären, weil es die ganze
Rechnung ändert.&lt;/p></description></item></channel></rss>