Zahnzusatz, stationäre und ambulante Zusatzversicherung, Krankentagegeld und Auslandsreiseschutz: was die einzelnen Formen abdecken und welche Lücke sie schließen.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen schließen Lücken zwischen dem, was die gesetzliche Kasse zahlt, und dem, was jemand für sich möchte. Sie sind private Verträge und funktionieren auch so.
Eine Zusatzversicherung ist immer ein privater Vertrag, auch wenn sie über die eigene Krankenkasse angeboten wird. Damit gelten die Regeln der privaten Versicherung: es gibt Gesundheitsfragen, es gibt in der Regel Wartezeiten, und der Versicherer darf einen Antrag ablehnen oder einen Zuschlag verlangen.
Die häufigsten Formen sind die Zahnzusatzversicherung, die stationäre Zusatzversicherung für die Unterbringung und die Wahl des Arztes im Krankenhaus, ambulante Zusatzbausteine etwa für Sehhilfen oder Heilpraktiker, das Krankentagegeld für den Einkommensausfall bei längerer Krankheit und die Auslandsreisekrankenversicherung.
Dieser Bereich erklärt, was hinter diesen Begriffen steckt und worauf man beim Lesen der Bedingungen achtet, insbesondere bei Wartezeiten, Summenbegrenzungen in den ersten Jahren und der Frage, was als bereits angeraten oder begonnen gilt. Welcher Tarif gut ist, steht hier nicht: das hängt am Einzelfall, und die Bewertung von Tarifen ist Sache von Stellen mit Erlaubnis.
Wie die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §§ 19 bis 22 VVG funktioniert, welche Wartezeiten in privaten Verträgen üblich sind und was bei falschen Angaben passiert.

