<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Krankenversicherung verständlich erklärt on Krankenversicherungen-Makler</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/</link><description>Recent content in Krankenversicherung verständlich erklärt on Krankenversicherungen-Makler</description><generator>Hugo</generator><language>de</language><lastBuildDate>Tue, 18 Aug 2026 00:00:00 +0000</lastBuildDate><atom:link href="https://krankenversicherungen-makler.de/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>GKV und PKV: die Unterschiede, die wirklich zählen</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/gkv-und-pkv-unterschiede/</link><pubDate>Tue, 18 Aug 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/gkv-und-pkv-unterschiede/</guid><description>&lt;p>Wer die Frage stellt, meint meist eine andere: Was kostet mich das? Diese Frage
lässt sich ohne Kenntnis von Einkommen, Alter, Gesundheit und Familienplanung
nicht beantworten, und sie wird auf dieser Seite auch nicht beantwortet. Was
sich beantworten lässt, ist die Frage davor: Wie sind die beiden Systeme
gebaut? Vier Punkte tragen fast den ganzen Unterschied.&lt;/p>
&lt;h2 id="1-woran-der-beitrag-hängt">1. Woran der Beitrag hängt&lt;/h2>
&lt;p>In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag ein Prozentsatz des
beitragspflichtigen Einkommens. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei
14,6 Prozent (§ 241 SGB V), der ermäßigte Satz ohne Anspruch auf Krankengeld bei
14,0 Prozent (§ 243 SGB V), dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst
festlegt (§ 242 SGB V). Nach oben ist der Beitrag durch die
Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: Einkommen über dieser Grenze bleibt
beitragsfrei.&lt;/p></description></item><item><title>Familienversicherung: wer beitragsfrei mitversichert ist</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/familienversicherung-voraussetzungen/</link><pubDate>Tue, 11 Aug 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/familienversicherung-voraussetzungen/</guid><description>&lt;p>Wer gesetzlich versichert ist, kann Angehörige ohne eigenen Beitrag
mitversichern. Das ist kein Rabatt und keine Kulanz der Kasse, sondern ein
Anspruch, der in § 10 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch geregelt ist. In der
privaten Krankenversicherung gibt es nichts Vergleichbares: dort braucht jede
Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.&lt;/p>
&lt;h2 id="wer-mitversichert-werden-kann">Wer mitversichert werden kann&lt;/h2>
&lt;p>Der Anspruch gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Nicht
erfasst sind unverheiratete Partner, auch nicht nach vielen gemeinsamen Jahren.
Bei Kindern zählen neben den eigenen auch Stiefkinder und Enkelkinder, wenn sie
überwiegend unterhalten werden, sowie Pflegekinder.&lt;/p></description></item><item><title>Versicherungspflichtgrenze: ab wann Angestellte wählen dürfen</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/versicherungspflichtgrenze-erklaert/</link><pubDate>Tue, 04 Aug 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/versicherungspflichtgrenze-erklaert/</guid><description>&lt;p>Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, im Alltag Versicherungspflichtgrenze genannt,
ist die Schwelle, oberhalb derer Angestellte nicht mehr gesetzlich
versicherungspflichtig sind. Sie ist keine Empfehlung und kein Angebot, sondern
eine Zuständigkeitsgrenze: darunter entscheidet das Gesetz, darüber entscheidet
die versicherte Person.&lt;/p>
&lt;h2 id="warum-hier-keine-zahl-steht">Warum hier keine Zahl steht&lt;/h2>
&lt;p>Die Grenze wird jedes Jahr neu festgesetzt, zusammen mit den übrigen
Rechengrößen der Sozialversicherung, in der
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Eine Zahl in diesem Text wäre nach
dem nächsten Jahreswechsel falsch, und sie stünde dann so lange als scheinbar
gültige Angabe im Netz, bis jemand sie korrigiert. Den aktuellen Wert
veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und jede
Krankenkasse nennt ihn auf Nachfrage.&lt;/p></description></item><item><title>Der PKV-Beitrag: wovon er abhängt und warum er sich ändert</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/pkv-beitrag-wovon-er-abhaengt/</link><pubDate>Tue, 28 Jul 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/pkv-beitrag-wovon-er-abhaengt/</guid><description>&lt;p>In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag ein Prozentsatz des
Einkommens. In der privaten ist er das Ergebnis einer Rechnung, in die vier
Größen eingehen: das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei
Vertragsschluss, der vereinbarte Leistungsumfang und ein vereinbarter
Selbstbehalt. Das Einkommen kommt darin nicht vor.&lt;/p>
&lt;h2 id="das-eintrittsalter-wirkt-am-längsten">Das Eintrittsalter wirkt am längsten&lt;/h2>
&lt;p>Wer früh einsteigt, zahlt über die gesamte Vertragslaufzeit länger in die
Alterungsrückstellung ein und startet deshalb mit einem niedrigeren Beitrag. Das
ist der Grund, warum ein Vergleich zwischen einem privaten Einstiegsbeitrag mit
Anfang dreißig und einem gesetzlichen Beitrag desselben Monats wenig aussagt: Er
vergleicht den Anfang einer Kurve mit einem Punkt.&lt;/p></description></item><item><title>Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: die Wege</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/rueckkehr-in-die-gkv/</link><pubDate>Tue, 21 Jul 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/rueckkehr-in-die-gkv/</guid><description>&lt;p>Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag, aber die gesetzliche ist keine
Alternative, die man einfach wieder wählt. In die gesetzliche Versicherung kommt
zurück, wer erneut versicherungspflichtig wird oder familienversichert werden
kann. Es gibt keine Regel, die eine Rückkehr allein deshalb erlaubt, weil der
private Beitrag unbequem geworden ist.&lt;/p>
&lt;h2 id="die-wege-vor-dem-55-geburtstag">Die Wege vor dem 55. Geburtstag&lt;/h2>
&lt;ul>
&lt;li>&lt;strong>Angestellte:&lt;/strong> Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter die
Jahresarbeitsentgeltgrenze, entsteht wieder Versicherungspflicht. Das
passiert nicht nur bei einer Gehaltssenkung, sondern auch bei einem Wechsel in
Teilzeit oder in eine schlechter bezahlte Stelle. Zur Grenze selbst siehe den
Beitrag zur
&lt;a href="https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/versicherungspflichtgrenze-erklaert/">Versicherungspflichtgrenze&lt;/a>.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Ende der Selbstständigkeit:&lt;/strong> Wer eine hauptberufliche Selbstständigkeit
aufgibt und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der
Grenze aufnimmt, wird ebenfalls pflichtversichert.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Arbeitslosigkeit:&lt;/strong> Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld entsteht in der Regel
Versicherungspflicht, sofern zuvor keine Befreiung erklärt wurde.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Familienversicherung:&lt;/strong> Wer die Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt, kann
über den Ehe- oder Lebenspartner mitversichert werden. Die Bedingungen stehen
im Beitrag zur
&lt;a href="https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/familienversicherung-voraussetzungen/">Familienversicherung&lt;/a>.&lt;/li>
&lt;/ul>
&lt;h2 id="die-grenze-bei-55">Die Grenze bei 55&lt;/h2>
&lt;p>§ 6 Abs. 3a SGB V schließt die meisten dieser Wege ab dem vollendeten
55. Lebensjahr. Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und
in dieser Zeit mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei, von der
Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war, wird
durch eine neue Beschäftigung nicht mehr versicherungspflichtig.&lt;/p></description></item><item><title>Krankenkasse wechseln: Bindungsfrist, Kündigung, Ablauf</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/krankenkasse-wechseln-fristen/</link><pubDate>Tue, 14 Jul 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/krankenkasse-wechseln-fristen/</guid><description>&lt;p>Wer gesetzlich versichert ist, kann die Krankenkasse wechseln. Der Vorgang ist
in § 175 SGB V geregelt und seit dem 1. Januar 2021 deutlich einfacher als
vorher. Der Leistungskatalog ändert sich dabei nicht: er ist gesetzlich
festgelegt und bei allen Kassen derselbe. Unterschiedlich sind der
Zusatzbeitrag, freiwillige Zusatzleistungen, Wahltarife und der Service.&lt;/p>
&lt;h2 id="die-zwei-fristen">Die zwei Fristen&lt;/h2>
&lt;ul>
&lt;li>&lt;strong>Bindungsfrist: zwölf Monate.&lt;/strong> Nach dem Beitritt zu einer Kasse ist man dort
zwölf Monate gebunden. Die Frist läuft ab dem Beginn der Mitgliedschaft.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Kündigungsfrist: zwei Monate zum Monatsende.&lt;/strong> Erklärt man den Wechsel im
März, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Mai.&lt;/li>
&lt;/ul>
&lt;p>Beide zusammen bedeuten: der frühestmögliche Wechseltermin liegt in der Regel
nach vierzehn Monaten Mitgliedschaft.&lt;/p></description></item><item><title>Zusatzversicherungen: welche Arten es gibt</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/zusatzversicherung-arten/</link><pubDate>Tue, 07 Jul 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/zusatzversicherung-arten/</guid><description>&lt;p>Zusatzversicherungen sind private Verträge, auch wenn sie über die eigene
gesetzliche Krankenkasse vermittelt werden. Das heißt: Gesundheitsfragen,
Wartezeiten, mögliche Ablehnung oder Zuschlag. Wie das im Einzelnen funktioniert,
steht im Beitrag zu
&lt;a href="https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/gesundheitspruefung-und-wartezeiten/">Gesundheitsprüfung und Wartezeit&lt;/a>.&lt;/p>
&lt;h2 id="zahnzusatzversicherung">Zahnzusatzversicherung&lt;/h2>
&lt;p>Die häufigste Form, weil die Lücke hier am deutlichsten spürbar ist: Die
gesetzliche Versicherung zahlt bei Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich an
der Regelversorgung orientiert und durch ein lückenlos geführtes Bonusheft
steigt. Alles darüber trägt die versicherte Person.&lt;/p></description></item><item><title>Gesundheitsprüfung und Wartezeit: was sie bedeuten</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/gesundheitspruefung-und-wartezeiten/</link><pubDate>Tue, 30 Jun 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/gesundheitspruefung-und-wartezeiten/</guid><description>&lt;p>In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es beides nicht: keine
Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit. Niemand wird wegen einer Vorerkrankung
abgelehnt, und der Schutz gilt ab dem ersten Tag. In der privaten Versicherung,
und dazu gehört jede Zusatzversicherung, ist das anders.&lt;/p>
&lt;h2 id="die-vorvertragliche-anzeigepflicht">Die vorvertragliche Anzeigepflicht&lt;/h2>
&lt;p>Beim Antrag stellt der Versicherer Fragen zum Gesundheitszustand. Wer sie
beantwortet, unterliegt der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach §§ 19 bis 22
des Versicherungsvertragsgesetzes. Die Regel dahinter ist einfach: Der
Versicherer muss vor Vertragsschluss wissen, welches Risiko er übernimmt, weil
er den Beitrag danach kalkuliert.&lt;/p></description></item><item><title>Krankenversicherung für Selbstständige: der Überblick</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/krankenversicherung-selbststaendige/</link><pubDate>Tue, 23 Jun 2026 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ratgeber/krankenversicherung-selbststaendige/</guid><description>&lt;p>Eine hauptberufliche Selbstständigkeit führt in der Regel aus der
Versicherungspflicht heraus. Damit stehen zwei Wege offen: die freiwillige
Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder ein privater Vertrag. Eine
dritte Möglichkeit, gar nichts zu tun, gibt es nicht: In Deutschland besteht
Versicherungspflicht im Sinne einer allgemeinen Pflicht zur Absicherung
(§ 193 Abs. 3 VVG).&lt;/p>
&lt;h2 id="die-ausnahmen-zuerst">Die Ausnahmen zuerst&lt;/h2>
&lt;p>Nicht alle Selbstständigen sind versicherungsfrei. Künstlerinnen, Künstler und
Publizisten sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Auch
selbstständige Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer
sowie einige weitere Gruppen unterliegen der Versicherungspflicht in der
Rentenversicherung, was für die Krankenversicherung eigene Folgen haben kann.
Wer in eine dieser Gruppen fällt, sollte das vorher klären, weil es die ganze
Rechnung ändert.&lt;/p></description></item><item><title>Datenschutzerklärung</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/datenschutz/</link><pubDate>Mon, 01 Jan 0001 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/datenschutz/</guid><description>&lt;h2 id="1-verantwortlicher">1. Verantwortlicher&lt;/h2>
&lt;p>Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:&lt;/p>
&lt;p>Deniz Duman&lt;br>
Göttinger Hof 4&lt;br>
30453 Hannover&lt;br>
Deutschland&lt;/p>
&lt;p>E-Mail: &lt;a href="mailto:info@krankenversicherungen-makler.de">info@krankenversicherungen-makler.de&lt;/a>&lt;/p>
&lt;h2 id="2-datenschutzbeauftragter">2. Datenschutzbeauftragter&lt;/h2>
&lt;p>Wir sind nicht gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte direkt an die oben genannten Kontaktdaten.&lt;/p>
&lt;h2 id="3-allgemeines-zur-datenverarbeitung">3. Allgemeines zur Datenverarbeitung&lt;/h2>
&lt;p>Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der Nutzer oder wenn die Verarbeitung durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.&lt;/p></description></item><item><title>Impressum</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/impressum/</link><pubDate>Mon, 01 Jan 0001 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/impressum/</guid><description>&lt;h2 id="angaben-gemäß--5-ddg">Angaben gemäß § 5 DDG&lt;/h2>
&lt;p>Deniz Duman&lt;br>
Göttinger Hof 4&lt;br>
30453 Hannover&lt;br>
Deutschland&lt;/p>
&lt;h2 id="kontakt">Kontakt&lt;/h2>
&lt;p>E-Mail: &lt;a href="mailto:info@krankenversicherungen-makler.de">info@krankenversicherungen-makler.de&lt;/a>&lt;/p>
&lt;h2 id="verantwortlich-für-den-inhalt-nach--18-abs-2-mstv">Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV&lt;/h2>
&lt;p>Deniz Duman&lt;br>
Göttinger Hof 4&lt;br>
30453 Hannover&lt;br>
Deutschland&lt;/p>
&lt;h2 id="keine-versicherungsvermittlung-und-keine-versicherungsberatung">Keine Versicherungsvermittlung und keine Versicherungsberatung&lt;/h2>
&lt;p>Diese Website ist ein redaktionelles Informationsangebot. Der Betreiber ist
&lt;strong>kein Versicherungsvermittler und kein Versicherungsberater&lt;/strong>. Es besteht
&lt;strong>keine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung&lt;/strong>, es besteht &lt;strong>kein Eintrag im
Vermittlerregister&lt;/strong> nach § 11a Abs. 1 GewO, und es besteht keine
vertragliche Beziehung zu einem Versicherungsunternehmen.&lt;/p></description></item><item><title>Kontakt</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/kontakt/</link><pubDate>Mon, 01 Jan 0001 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/kontakt/</guid><description>&lt;h2 id="fragen-zum-eigenen-vertrag">Fragen zum eigenen Vertrag&lt;/h2>
&lt;p>Eine Einschätzung zum eigenen Versicherungsschutz setzt eine Erlaubnis nach
§ 34d Gewerbeordnung voraus. Wer sie hat und wie die drei Wege vergütet werden,
steht unter &lt;a href="https://krankenversicherungen-makler.de/ueber-diese-seite/">Über diese Seite&lt;/a>. Für Fragen zum laufenden
Vertrag ist zuerst die eigene Krankenkasse oder der eigene Versicherer
zuständig, und beide antworten kostenlos.&lt;/p>
&lt;p>&lt;strong>Bitte senden Sie keine Unterlagen und keine Angaben zu Ihrer Gesundheit.&lt;/strong>
Angaben zum Gesundheitszustand gehören zu den besonderen Kategorien
personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Es gibt hier keine Rechtsgrundlage,
sie zu verarbeiten. Unaufgefordert zugesandte Unterlagen werden inhaltlich nicht
ausgewertet und zeitnah gelöscht; weitergegeben werden sie an niemanden.&lt;/p></description></item><item><title>Über diese Seite</title><link>https://krankenversicherungen-makler.de/ueber-diese-seite/</link><pubDate>Mon, 01 Jan 0001 00:00:00 +0000</pubDate><guid>https://krankenversicherungen-makler.de/ueber-diese-seite/</guid><description>&lt;h2 id="was-dieses-portal-erklärt">Was dieses Portal erklärt&lt;/h2>
&lt;p>Die meisten Fragen zur Krankenversicherung sind Regelfragen. Wer darf wechseln,
ab wann, mit welcher Frist. Wer kann beitragsfrei mitversichert werden. Wovon
hängt der Beitrag ab, in welchem System. Was passiert am Ende des Studiums, bei
einer Beitragserhöhung, bei einer Gründung.&lt;/p>
&lt;p>Diese Fragen haben Antworten, die im Gesetz stehen, und genau die stehen hier:
mit dem Paragrafen, mit dem auslösenden Ereignis und mit der Stelle, die im
Einzelfall entscheidet.&lt;/p></description></item></channel></rss>