GKV und PKV: die Unterschiede, die wirklich zählen
Der wichtigste Unterschied ist nicht der Beitrag, sondern woran er hängt. In der gesetzlichen Versicherung am Einkommen, in der privaten am Alter, am Gesundheitszustand und am Tarif. Alles Weitere folgt daraus.

Wer die Frage stellt, meint meist eine andere: Was kostet mich das? Diese Frage lässt sich ohne Kenntnis von Einkommen, Alter, Gesundheit und Familienplanung nicht beantworten, und sie wird auf dieser Seite auch nicht beantwortet. Was sich beantworten lässt, ist die Frage davor: Wie sind die beiden Systeme gebaut? Vier Punkte tragen fast den ganzen Unterschied.
1. Woran der Beitrag hängt
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag ein Prozentsatz des beitragspflichtigen Einkommens. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent (§ 241 SGB V), der ermäßigte Satz ohne Anspruch auf Krankengeld bei 14,0 Prozent (§ 243 SGB V), dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt (§ 242 SGB V). Nach oben ist der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: Einkommen über dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag eine Kalkulation. Sie hängt am Eintrittsalter, am Gesundheitszustand bei Vertragsschluss und am vereinbarten Leistungsumfang, nicht am Gehalt. Wer als junger, gesunder Mensch einsteigt, zahlt anfangs oft weniger als in der gesetzlichen Versicherung. Ob das so bleibt, ist eine andere Frage, und sie hängt an Punkt 4.
2. Wer mitversichert ist
Das ist der Unterschied, der die meisten Rechnungen umwirft. In der gesetzlichen Versicherung können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder ohne eigenes oder mit geringem Einkommen beitragsfrei mitversichert werden; die Voraussetzungen stehen in § 10 SGB V. In der privaten Versicherung gibt es das nicht. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, auch Neugeborene.
Für Alleinstehende spielt dieser Punkt keine Rolle. Für eine Familie mit mehreren Kindern kehrt er das Bild komplett um. Ausführlich steht das im Beitrag zur Familienversicherung.
3. Wer entscheidet, was bezahlt wird
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherung steht im Gesetz und in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Er ist für alle Versicherten gleich, und er ändert sich, ohne dass man etwas tun muss, in beide Richtungen.
In der privaten Versicherung steht der Leistungsumfang im Vertrag. Was drinsteht, gilt dauerhaft und kann vom Versicherer nicht einseitig gestrichen werden. Was nicht drinsteht, gilt auch dann nicht, wenn es medizinisch sinnvoll wäre. Der Vertrag ist damit gleichzeitig die Absicherung und die Grenze.
4. Was mit dem Alter passiert
In der gesetzlichen Versicherung sinkt der Beitrag im Ruhestand meist, weil das beitragspflichtige Einkommen sinkt. Für Rentnerinnen und Rentner gibt es zudem die Krankenversicherung der Rentner mit eigenen Regeln.
In der privaten Versicherung steigt der Beitrag mit den Gesundheitskosten des gesamten Versichertenbestands. Dagegen bilden die Versicherer Alterungsrückstellungen, also einen Sparanteil im Beitrag. Wie das rechnerisch funktioniert und warum ein Anbieterwechsel später schwierig wird, steht im Beitrag zum PKV-Beitrag.
Was der Vergleich nicht leistet
Diese vier Punkte erklären den Aufbau. Sie ersetzen keine Rechnung, und eine Rechnung ersetzt keine Entscheidung. Der Punkt, den man dabei nicht übersehen sollte: Der Weg in die private Versicherung ist für viele Menschen praktisch einbahnig. Die Voraussetzungen für eine Rückkehr stehen im Beitrag Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, und sie werden mit dem Alter enger.