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Wechsel und Fristen

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: die Wege

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist kein Kündigungsvorgang, sondern die Folge einer neuen Versicherungspflicht. Man wählt sie nicht, man erfüllt ihre Voraussetzungen oder eben nicht. Ab 55 wird das deutlich schwerer.

Redaktion: Carla Steenbeck 3 Minuten Lesezeit
Schmaler Plattenweg zwischen zwei Hecken, der auf eine helle Hauswand mit Holztür zuführt

Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag, aber die gesetzliche ist keine Alternative, die man einfach wieder wählt. In die gesetzliche Versicherung kommt zurück, wer erneut versicherungspflichtig wird oder familienversichert werden kann. Es gibt keine Regel, die eine Rückkehr allein deshalb erlaubt, weil der private Beitrag unbequem geworden ist.

Die Wege vor dem 55. Geburtstag

  • Angestellte: Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, entsteht wieder Versicherungspflicht. Das passiert nicht nur bei einer Gehaltssenkung, sondern auch bei einem Wechsel in Teilzeit oder in eine schlechter bezahlte Stelle. Zur Grenze selbst siehe den Beitrag zur Versicherungspflichtgrenze.
  • Ende der Selbstständigkeit: Wer eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufgibt und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Grenze aufnimmt, wird ebenfalls pflichtversichert.
  • Arbeitslosigkeit: Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld entsteht in der Regel Versicherungspflicht, sofern zuvor keine Befreiung erklärt wurde.
  • Familienversicherung: Wer die Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt, kann über den Ehe- oder Lebenspartner mitversichert werden. Die Bedingungen stehen im Beitrag zur Familienversicherung.

Die Grenze bei 55

§ 6 Abs. 3a SGB V schließt die meisten dieser Wege ab dem vollendeten 55. Lebensjahr. Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war, wird durch eine neue Beschäftigung nicht mehr versicherungspflichtig.

Diese Vorschrift ist der Grund für den Satz, dass die Entscheidung für die private Versicherung praktisch unumkehrbar ist. Sie ist es nicht formal, aber für viele Menschen tatsächlich, sobald sie eine bestimmte Lebensphase erreicht haben.

Was innerhalb der privaten Versicherung bleibt

Wer keinen Weg zurück hat, ist deshalb nicht ohne Möglichkeiten. Innerhalb des eigenen Unternehmens besteht ein Anspruch auf einen Tarifwechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung (§ 204 VVG). Daneben gibt es zwei gesetzlich vorgeschriebene Tarife: den Standardtarif für Altverträge und den Basistarif, dessen Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Versicherung entsprechen und dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung nicht übersteigen darf. Wer hilfebedürftig wird, kann eine weitere Halbierung verlangen.

Diese Tarife sind keine gute Nachricht, sondern ein Auffangnetz. Sie sind aber der Grund, warum niemand in Deutschland wegen eines nicht mehr bezahlbaren privaten Beitrags ohne Versicherungsschutz dasteht.

Was hier bewusst nicht steht

Im Netz kursieren Gestaltungen, mit denen eine Versicherungspflicht gezielt herbeigeführt werden soll, etwa über kurzzeitige Beschäftigungen oder über einen Wohnsitzwechsel ins EU-Ausland. Sie werden hier nicht beschrieben. Manche davon sind rechtlich heikel, alle hängen an Details des Einzelfalls, und keine davon sollte man nach dem Lesen eines Artikels umsetzen. Wer über eine Rückkehr nachdenkt, klärt den eigenen Fall mit der Krankenkasse und mit einer Stelle, die dazu beraten darf.

Klartext

Wer das im Einzelfall beantwortet

Ob einer der gesetzlichen Wege in Ihrem Fall offensteht, entscheidet die Krankenkasse anhand Ihrer Unterlagen. Konstruktionen, die eine Versicherungspflicht künstlich herbeiführen sollen, stehen hier bewusst nicht: Sie halten einer Prüfung durch die Kasse in der Regel nicht stand.

Carla Steenbeck

Redaktion krankenversicherungen-makler.de

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