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Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen: welche Arten es gibt

Eine Zusatzversicherung schließt eine Lücke zwischen dem gesetzlichen Leistungskatalog und dem, was jemand für sich möchte. Sinnvoll ist sie nur, wenn man die Lücke benennen kann, die sie schließen soll.

Redaktion: Carla Steenbeck 2 Minuten Lesezeit
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Zusatzversicherungen sind private Verträge, auch wenn sie über die eigene gesetzliche Krankenkasse vermittelt werden. Das heißt: Gesundheitsfragen, Wartezeiten, mögliche Ablehnung oder Zuschlag. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht im Beitrag zu Gesundheitsprüfung und Wartezeit.

Zahnzusatzversicherung

Die häufigste Form, weil die Lücke hier am deutlichsten spürbar ist: Die gesetzliche Versicherung zahlt bei Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert und durch ein lückenlos geführtes Bonusheft steigt. Alles darüber trägt die versicherte Person.

Worauf die Bedingungen zu lesen sind: die Erstattungshöhe für Zahnersatz und für Zahnbehandlung getrennt, die Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren, die Behandlung von Kieferorthopädie bei Erwachsenen und die Definition dessen, was als bereits angeraten oder begonnen gilt. Der letzte Punkt entscheidet darüber, ob eine bereits geplante Behandlung noch mitversichert ist; in aller Regel ist sie es nicht.

Stationäre Zusatzversicherung

Sie betrifft den Krankenhausaufenthalt: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt. Beides sind Wahlleistungen, die die gesetzliche Versicherung nicht trägt.

Zu lesen sind hier die Regelungen zur Kostenübernahme bei Belegärzten, die Behandlung von Privatkliniken und die Frage, ob die Erstattung auf die Gebührenordnung für Ärzte begrenzt ist und bis zu welchem Steigerungssatz.

Ambulante Zusatzbausteine

Darunter fallen sehr verschiedene Dinge: Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Katalog hinaus, Hilfsmittel. Diese Bausteine sind oft günstig, decken aber auch oft Beträge ab, die man selbst tragen könnte. Die Frage lautet hier weniger, was erstattet wird, sondern ob der erwartbare Schaden groß genug ist, um ihn zu versichern.

Krankentagegeld

Diese Form schließt keine Behandlungslücke, sondern eine Einkommenslücke. Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers; das Krankengeld der gesetzlichen Kasse ersetzt danach nur einen Teil des bisherigen Nettoeinkommens. Für Selbstständige, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder ihn über einen Wahltarif nach § 53 SGB V erst herstellen müssen, ist die Lücke von Anfang an größer.

Entscheidend sind hier der vereinbarte Tagessatz, der Beginn der Zahlung und die Definition der Arbeitsunfähigkeit.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die günstigste und für Reisende meist die wichtigste Form. Innerhalb der EU greift die Europäische Krankenversicherungskarte, sie deckt aber nur, was die gesetzliche Versicherung im Reiseland zahlt, und ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland gehört nicht dazu. Genau dieser Rücktransport ist der teuerste denkbare Einzelfall.

Die Reihenfolge, die sich aufdrängt

Aus diesen Beschreibungen folgt keine Empfehlung, und dieser Text spricht keine aus. Wer aber selbst sortieren will, sortiert nach der Höhe des Schadens, den er nicht selbst tragen könnte, nicht nach der Häufigkeit, mit der ein Fall eintritt.

Klartext

Wer das im Einzelfall beantwortet

Ob ein bestimmter Vertrag zu Ihnen passt, klärt eine Stelle mit Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung oder die Verbraucherzentrale. Die Leistungsbeschreibung liefert der jeweilige Versicherer.

Carla Steenbeck

Redaktion krankenversicherungen-makler.de

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