Über diese Seite
Ein redaktionelles Portal zur Krankenversicherung: Regeln, Voraussetzungen und Fristen, jeweils mit dem Paragrafen und der Stelle, die im Einzelfall entscheidet.
In einem Satz
- Erklärungen zu Regeln, Voraussetzungen und Fristen, mit dem Paragrafen dazu
- Zu jeder Frage die zuständige Stelle: Krankenkasse, Versicherer, Beratung nach § 34d GewO
- Fragen, die ein Beratungsgespräch tragen, samt der Frage nach der Vergütung
- Keine Empfehlung für Ihren Einzelfall: die setzt eine Erlaubnis nach § 34d GewO voraus
Was dieses Portal erklärt
Die meisten Fragen zur Krankenversicherung sind Regelfragen. Wer darf wechseln, ab wann, mit welcher Frist. Wer kann beitragsfrei mitversichert werden. Wovon hängt der Beitrag ab, in welchem System. Was passiert am Ende des Studiums, bei einer Beitragserhöhung, bei einer Gründung.
Diese Fragen haben Antworten, die im Gesetz stehen, und genau die stehen hier: mit dem Paragrafen, mit dem auslösenden Ereignis und mit der Stelle, die im Einzelfall entscheidet.
Was Versicherungsvermittlung rechtlich bedeutet
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt oder zu ihnen berät, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach § 34d Gewerbeordnung, einen Eintrag im öffentlichen Vermittlerregister, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Erstinformation, die er jedem Kunden bei der ersten Ansprache aushändigt.
Diese Erlaubnis liegt hier nicht vor. Deshalb steht auf dieser Seite keine Empfehlung für einen Einzelfall und kein Urteil über einen Tarif. Das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern die Grenze, die das Gesetz zieht, und sie ist zugleich der Grund, warum die Seite den Weg zur zuständigen Stelle so konsequent mitliefert.
Was daraus für die Texte folgt
Vier Regeln, an die sich jeder Beitrag hält:
- Keine Empfehlung für den Einzelfall. Ob die gesetzliche oder die private Versicherung passt, hängt an Einkommen, Familie, Gesundheit und Berufsweg. Nichts davon ist hier bekannt. Dazu kommt, dass der Weg in die private Versicherung für viele Menschen praktisch nur in eine Richtung führt.
- Keine erfundenen Zahlen. Wo ein Wert jährlich neu festgesetzt wird, steht die Regel und die festsetzende Stelle, aber keine Zahl. Wo eine Zahl im Gesetz steht, steht der Paragraf dabei.
- Keine Tarifnamen und keine Wertung ohne Grundlage. Solange hier keine belastbaren Tarifdaten vorliegen, wird auch keiner behauptet.
- Kein Formular. Wer eine Frage zur eigenen Versicherung stellt, schreibt fast zwangsläufig etwas über Einkommen, Familie oder Gesundheit. Für die Verarbeitung solcher Angaben gibt es hier derzeit keine Rechtsgrundlage.
Wohin man mit dem Einzelfall geht
Es gibt drei Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer sie bezahlt:
- Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO arbeiten gegen Honorar und dürfen keine Provision annehmen.
- Versicherungsmakler werden über eine Courtage des Versicherers vergütet und sind gesetzlich verpflichtet, im Interesse des Kunden zu beraten.
- Die Verbraucherzentralen bieten eine kostenpflichtige Versicherungsberatung an, die nicht an einen Abschluss gekoppelt ist.
Wer eine Erlaubnis nach § 34d GewO hat, lässt sich im öffentlichen Vermittlerregister nachschlagen. Für Fragen zum laufenden Vertrag ist zuerst der eigene Versicherer oder die eigene Krankenkasse zuständig. Beschwerden über Versicherer nimmt der Versicherungsombudsmann entgegen, für private Krankenversicherer der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung; die Aufsicht führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Wie sich diese Seite finanziert
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Ein Provisionslink ändert nichts an dem, was in einem Beitrag steht: Welches Thema einen Text bekommt und welche Regeln darin stehen, entscheidet sich vor jeder Verlinkung. Wo eine Anfrage künftig an einen zugelassenen Makler weitergeleitet wird, geschieht das auf Grundlage eines Tippgebervertrags, mit ausdrücklicher Einwilligung und mit Nennung des Partners. Bis dahin gibt es diesen Weg nicht.
Wer die Texte schreibt
Die redaktionelle Arbeit macht Carla Steenbeck. Im Profil steht keine Qualifikation als Vermittlerin oder Beraterin, weil es keine gibt, die hier zu behaupten wäre. Rechtlich verantwortlich für die Inhalte ist der Betreiber, genannt im Impressum nach § 18 Abs. 2 MStV.
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